Die wichtigsten Indikationen für die Verordnung von Ergotherapie sind: z. B. Apoplektischer Insult, Multiple Sklerose, Morbus Parkinson, chronische Polyarthritis, Entwicklungsstörungen, neuropädiatrische Erkrankungen, Wahrnehmungsstörungen, Erkrankungen der Wirbelsäule, Multi-Infarkt-Demenz, Zustand nach traumatischer Schädigung und operativer Versorgung, Querschnittlähmung, Hirnverletzungen, Krebserkrankungen, psychiatrische Erkrankungen, geistige Behinderung.
In unserer Praxis werden folgende ergotherapeutische Behandlungsverfahren angewendet:
Motorisch-funktionelle Verfahren werden bei Patienten mit körperlichen Beeinträchtigungen benötigt
Neurophysiologische Verfahren wirken bei Patienten, die unter einer Beeinträchtigung der Funktionen des Zentralen Nervensystems (ZNS) leiden
Neuropsychologische Verfahren werden bei Patienten mit kognitiven Störungen eingesetzt
Psychosoziale Verfahren finden Anwendung bei Menschen mit psychischen Erkrankungen und psychosozialen Problemen
Arbeitstherapeutische Verfahren schaffen wirklichkeitsnahe Bedingungen für die künftige Arbeitssituation
Adaptive Behandlungsverfahren helfen dem Patienten durch z.B. Rollstuhlversorgung, Hilfsmittel oder Umfeldanpassung mit seinen vorübergehenden oder bleibenden Defiziten zurecht zukommen